Wie lange dürfen Sie mit einem Unfallgutachten warten? Die richtige Frist für Karlsruhe & Umgebung

Frist für Unfallgutachten in Karlsruhe & Rastatt? So handeln Sie rechtzeitig nach einem Autounfall!
Wie lange dürfen Sie mit einem Unfallgutachten warten? Die richtige Frist für Karlsruhe & Umgebung
Ein Autounfall kommt plötzlich und mit ihm die Frage: Wann sollte man ein Unfallgutachten erstellen lassen?
Die kurze Antwort: So schnell wie möglich. Denn auch wenn es keine gesetzlich definierte Frist für das Gutachten gibt, verlangen Versicherungen ein zügiges Handeln. Gerade in Karlsruhe, Rastatt, Bühl oder Achern, wo Verkehrsdichte und Terminknappheit hinzukommen, zählt jede Stunde.
Gibt es eine gesetzliche Frist für das Unfallgutachten?
Nein, es existiert keine konkrete Frist im Gesetzbuch (§ 249 BGB). Trotzdem gilt: Sie unterliegen als Geschädigter der Schadenminderungspflicht. Diese verpflichtet Sie, den Schaden so schnell und effektiv wie möglich zu beziffern – also auch zügig ein Gutachten zu beauftragen.
Was bedeutet Schadenminderungspflicht konkret?
Sie dürfen sich nicht „einfach zurücklehnen“. Wer zu lange wartet, riskiert:
Verzögerte Regulierung
Kürzungen durch die Versicherung
Zweifel an der Unfallursache
Verlorene Beweismittel (z. B. frische Lackspuren, Zeugenaussagen)
Die Faustregel: Innerhalb von 7 Tagen nach dem Unfall sollte das Gutachten zumindest beauftragt sein.
Die 7-Tage-Regel aus der Praxis
Erfahrene Gutachter – wie wir in Karlsruhe und Rastatt – empfehlen eine „7-Tage-Regel“:
TagAktion1–2Unfall melden, Fotos sichern, Kontakt aufnehmen2–3Gutachter kontaktieren, Termin vereinbaren3–6Begutachtung vor Ort, ggf. mobile Dokumentation7Fertigstellung & Versand des Gutachtens
Ab Tag 8 wird’s kritisch. Die Versicherung könnte nun argumentieren, dass Beweise verwässert wurden oder Sie nicht im eigenen Interesse gehandelt haben.
Was passiert bei verspäteter Gutachtenerstellung?
Zunächst: Das Gutachten wird nicht automatisch ungültig – aber:
Die gegnerische Versicherung kann Zahlungen verweigern
Verhandlungsbasis verschlechtert sich
Bei Gericht wird die Beweiskraft abgeschwächt
Unterschiede bei Totalschaden vs. Bagatellschaden
Totalschaden → Besonders zeitkritisch!
Grund: Vergleichswert & Restwert müssen schnell & nachvollziehbar bestimmt werden.Bagatellschaden (<750 €) → Hier reicht meist ein Kostenvoranschlag. Fristen sind weniger streng, aber dennoch sinnvoll.
Was tun, wenn der Gegner den Schaden nicht meldet?
Nicht warten! Sie dürfen und sollten den Gutachter selbst beauftragen. Die Frist zur Begutachtung läuft dennoch ab dem Unfallzeitpunkt – nicht erst nach Meldung durch den Gegner.
Regionale Empfehlung: Schnelles Gutachten in Karlsruhe & Umgebung
In Regionen wie:
Karlsruhe
Rastatt
Baden-Baden
Bühl
Achern
bieten wir mobile Begutachtungen an – oft noch am selben Tag.
Damit vermeiden Sie:
Fristversäumnisse
Terminengpässe
Kommunikationsprobleme mit Versicherern
Wie lange ist „zu lang“? Wann wird’s kritisch?
Spätestens nach 14 Tagen sollten Sie das Gutachten in Händen halten. Danach sind Versicherer häufig nicht mehr bereit, den vollen Schadensbetrag zu zahlen – vor allem, wenn der Schaden nicht mehr klar rekonstruierbar ist.
Versicherung zahlt nicht wegen Fristversäumnis – was tun?
Möglichkeit: Anwalt einschalten.
Wenn Sie z. B. belegen können, dass Sie durch Krankheit, Terminprobleme o. ä. verhindert waren, lässt sich oft trotzdem noch eine Entschädigung durchsetzen.
Tipp: Je früher Sie Gutachter & ggf. Juristen einbeziehen, desto besser Ihre Position.
Checkliste: Frist richtig nutzen – was Sie tun sollten
✔ Unfall dokumentieren (Fotos, Daten, Zeugen)
✔ Unfall bei Versicherung & ggf. Polizei melden
✔ Innerhalb von 48 Stunden Gutachter kontaktieren
✔ Termin vereinbaren & Belege bereitstellen
✔ Kein Kostenvoranschlag statt Gutachten bei hohen Schäden
✔ Frist im Blick behalten – ideal: 3–7 Tage
Fazit: Fristen sind keine Pflicht – aber Pflichtbewusstsein lohnt sich
Sie wollen nicht riskieren, dass Ihre berechtigten Ansprüche abgelehnt oder gekürzt werden? Dann handeln Sie schnell:
Gutachter kontaktieren
Unfall dokumentieren
Beweise sichern
Wir unterstützen Sie in Karlsruhe, Rastatt, Bühl, Achern & Umgebung – mit Express-Terminen und rechtssicheren Gutachten.
FAQ zur Frist beim Unfallgutachten
Wie lange darf ich nach einem Unfall warten, bis das Gutachten erstellt wird?
→ Maximal 7–10 Tage empfohlen. Danach steigt das Risiko einer Kürzung.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Gutachtenerstellung innerhalb einer Frist?
→ Nein. Aber Versicherer erwarten zügiges Handeln – das ergibt sich aus § 254 BGB (Schadenminderungspflicht).
Was ist, wenn ich erst später von einem Schaden erfahre (z. B. verdeckter Schaden)?
→ Dann gilt der Tag der Schadensfeststellung. Trotzdem: schnellstmöglich handeln!
Zählt der Tag des Unfalls als Beginn der Frist?
→ Ja. Die Frist läuft ab dem Unfalltag, nicht ab der Schadenmeldung.
Wann ist es zu spät?
→ Nach mehr als 14 Tagen ist die Beweiskraft stark eingeschränkt. Ab dann wird’s schwierig.
Interne Links
Externe Quellen
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